EasyCare Serviceplan
1 Vertragspartner, Servicebedingungen
1.1 JK-International GmbH, Bereich JK-Global Service, Köhlershohner Straße 60, 53578 Windhagen (nachfolgend „JK“) erbringt alle Serviceleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Servicebedingungen. Diese sind Bestandteil des Servicevertrages „EasyCare Serviceplan“, den der Kunde mit JK abgeschlossen hat.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn JK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn JK auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Serviceleistungen ist das Gerät, welches der Kunde von JK käuflich erworben hat und welches Gegenstand des vom Kunden separat abgeschlossenen Servicevertrages ist. Die gewerbliche Nutzung des Geräts ist von diesem Servicevertrag ausgeschlossen.
3 Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt nach Abschluss des Vertrages und Zahlung der jährlichen Wartungsgebühr und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4 Wartungsgebühr
4.1 Die jährliche Vergütung der Vertragsleistungen beträgt pro Vertragsjahr 595,- EUR brutto (500,- EUR zzgl. 19 % MwSt.) und ist jeweils im Voraus fällig.
4.2 JK ist berechtigt, falls sich die Einkaufspreise für Betriebsmittel oder Ersatzteile oder die Löhne als wesentlicher Bestandteil der Servicekosten ändern oder falls neue Steuern oder öffentliche Abgaben eingeführt werden, die den vorliegenden Vertrag betreffen, die jährliche Wartungsgebühr durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, erstmals nach 12 Monaten, angemessen zu erhöhen. Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht nur dann zu, wenn die Erhöhung mehr als 10 % der bisherigen jährlichen Wartungsgebühr beträgt. Dieses Sonderkündigungsrecht ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende auszuüben. Die Wartungsgebühr ändert sich bei Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes entsprechend.
5. Vertragsleistungen
Folgende Leistungen sind mit der vereinbarten Wartungsgebühr abgegolten:
5.1 Vorbeugende Wartungsarbeiten
Jährlich wird jeweils eine vorbeugende Wartung durch erfahrenes und technisch geschultes Fachpersonal durchgeführt. Im Rahmen dieser Wartung erfolgt die Funktionsüberprüfung aller relevanten elektrischen, elektronischen, mechanischen Verschleißteile. Notwendige technische Korrekturmaßnahmen und Justagen werden vorgenommen. Verschleißteile werden bei Bedarf ausgetauscht, soweit § 5 keine Anwendung findet. Der Vertragsgegenstand wird nach Durchführung der Wartungsarbeiten auf seine einwandfreie Gesamtfunktion überprüft. Es erfolgt eine elektrische Abschlussprüfung und Dokumentation der ermittelten Messwerte anlässlich der durchgeführten Arbeiten. Die vom Hersteller vorgeschriebene, jährliche Sicherheits- und Wiederholprüfung nach VDE 701/702 wird berücksichtigt und eingehalten. Die Wartungsarbeiten, die mit einem Probelauf beendet werden, können von JK auch im Rahmen einer Störbeseitigung ab dem 6. Monat des jeweiligen Vertragsjahres ausgeführt werden.
5.2 Prüfplakette
Nach Durchführung der vorbeugenden Wartung und elektrischen Abschlussprüfung, wird eine Prüfplakette gut sichtbar aufgebracht, die den Benutzer darüber informiert, dass alle anzuwendenden Normen, Vorschriften und Gesetze erfüllt sind.
5.3 Reparaturen, Störbeseitigungen
Die Beseitigung von Störungen und Mängeln jeder Art an dem Vertragsgegenstand bei sachgemäßer Handhabung, Bedienung und Benutzung des Vertragsgegenstandes – unabhängig von der Betriebsstundenanzahl. Bei Austausch von Ersatzteilen kommen ausschließlich Original JK-Ersatzteile zum Einsatz.
5.4 Technische Hotline
Die technische Hotline +49 (0) 2224 818 819 von JK ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:45 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar.
5.5 Beratungsservice
Kostenlose, fachliche, technische Beratung.
5.6 Eingeschlossene Detailleistungen
Mit Zahlung der Wartungsgebühr sind alle von JK erbrachten Leistungen und Kosten für Arbeitszeit, Fahrzeit, Fahrtkosten, Ersatzteilkosten, Spesen, Reinigung und Reinigungsmittel, sowie die technische Hotline abgegolten.
6 Ausschluss von Leistungen
Folgende Leistungen werden zum üblichen Stundensatz zuzüglich An- und Abreise sowie Ersatzteilkosten und Spesen gesondert berechnet:
6.1 Mängel- und Störbeseitigungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Benutzung und Bedienung des Vertragsgegenstands.
6.2 Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schönheitsfehlern wie farbliche Veränderungen der Acrylscheiben, des Lackes oder der Holzteile.
6.3 Mängelbeseitigung aufgrund äußerer Gewalteinwirkungen oder höhere Gewalt.
6.4 Mängel aufgrund herrschender Betriebsbedingungen, die nicht der technischen Dokumentation nach Herstellerangaben entsprechen (Elektroinstallation, Netzanschluss, Netzschwankungen, Absicherung, Sauberkeit).
6.5 Eingriffe Dritter, Sabotage und Fahrlässigkeit.
6.6 Die äußere Reinigung des Gerätes.
6.7 Wartezeiten, die JK nicht zu vertreten hat.
6.8 Die Verschleißmaterialien wie bspw. Acrylscheiben oder Nieddrucklampen sind nicht Vertragsbestandteil.
6.9 Mängelbeseitigungen aufgrund von EMV-Problemen aus dem Umfeld am Aufstellort.
6.10 Technische Änderungen und vorgenommene Optimierungen, die nach Lieferung und Inbetriebnahme des Vertragsgegenstands in die Serienproduktion eingeflossen sind, können auf Anfrage zu Sonderkonditionen nachgerüstet werden.
6.11 JK kann die Erbringung von Leistungen ablehnen, falls unbefugte, nicht von JK autorisierte Personen Arbeiten am Vertragsgegenstand ausgeführt haben. Eine Erstattung der Wartungsgebühr ist ausgeschlossen.
7 Arbeits- und Ausführungszeit
7.1 Reparaturarbeiten sind während der Vertragslaufzeit über die technische Hotline von JK gem. Ziff. 4.4 unter Angabe der Vertragsnummer anzufordern.
7.2 Service- und Reparaturarbeiten vor Ort werden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt. Die Durchführung einer verzögerungsfreien Arbeit ist Seitens des Kunden sicher zu stellen.
7.3 Zur Durchführung der jährlichen Wartung wird JK oder ein autorisierter Servicepartner den Kunden kontaktieren, erstmals am Ende eines Jahres der Vertragslaufzeit. Terminabsprachen für die vorbeugende Wartung erfolgen ca. 14 Tage vor dem Datum der Durchführung mit Spezifizierung, ob am Vormittag oder Nachmittag die Durchführung erfolgt. Die Wartung wird bevorzugt mit einer Störbeseitigung und Reparatur gemeinsam durchgeführt.
7.4 Auf Wunsch des Kunden können nach Abstimmung Arbeiten auch außerhalb der normalen Arbeits- und Ausführungszeiten durchgeführt werden. Dies geschieht nach Absprache und gegen Zusatzberechnung der üblichen Zuschläge.
8 Dokumentation, Berichtswesen
8.1 Die Dokumentation aller durchgeführten Störbeseitigungs-, Reparatur- und vorbeugenden Wartungsarbeiten erfolgen jeweils nach Abschluss der Arbeiten, der Funktionsprüfung und des Probelaufes durch einen vom Kunden zu unterschreibenden Kundendienstberichts JKs. Dies beinhaltet die Bestätigung der vorgenommenen elektrischen Prüfungen.
9 Schadenersatz, Gewährleistung
9.1 Die Gewährleistungsfrist auf erbrachte Leistungen und Material beträgt 24 Monate.
9.2 Die Haftung von JK, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet JK für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung JKs auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert bzw. max. eine Jahresvergütung beschränkt, soweit die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden nicht höher sind. Im letzteren Fall ist die Haftung auf die entsprechenden nach Art und Höhe der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
9.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen JKs.
10 Abtretung, Subunternehmer
JK kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte – insbesondere auf seine bundesweit tätige externe Werkskundendienst-Organisation – abtreten oder durch Dritte ausführen lassen.
11 Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
JK behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag vor. JK steht wegen seiner Forderungen aus diesem Vertrag ein Pfandrecht, an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden zu.
12 Garantieverlängerung
Der Hersteller hat dem Kunden eine zweijährige Garantie auf den Vertragsgegenstand gewährt. Durch Abschluss des Wartungsvertrages verlängert sich die Herstellergarantie ab dem 3. Vertragsjahr auf maximal vier Jahre. Endet der Servicevertrag im dritten oder vierten Vertragsjahr, endet auch die verlängerte Garantie zum selben Zeitpunkt.
13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Die Vertragsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
13.2 Falls der Kunde Vollkaufmann ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Erfüllungsort sowie ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien 53578 Windhagen.
14 Datenschutz
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass JK und dessen Subunternehmer die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO speichern, übermitteln, verändern oder löschen. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung von JK, welche unter folgendem Link aufrufbar ist: https://www.dayon.com/policies/privacy-policy.